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Satzung der Stadt Glückstadt über die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historische Innenstadt“

Aufgrund des § 162 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der z. Zt. geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.02.2003 (GVOBl. S.-H. S. 57), in der z. Zt. geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 06.07.2006 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Satzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historische Innenstadt“ vom 04.07.1985, geändert durch die 1. Nachtragssatzung der Stadt Glückstadt über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Historische Innenstadt“  vom 25. 05.1992, wird für Teilbereiche aufgehoben. Die von der Teilaufhebung betroffenen Grundstücke sind mit ihren Grenzen in dem anliegendem Lageplan im Maßstab 1:1600, der als Anlage 1 Bestandteil dieser Satzung ist, dargestellt.

§ 2

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Glückstadt, den 07.07.2006

Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
In Vertretung
Uwe Neumann
1. stellv. Bürgermeister